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Fokus auf... Brexit

München (Januar/Februar 2021) - Nach mehrfachen Verschiebungen und langwierigen Verhandlungsrunden wird ab dem 1. Januar 2021 der wirtschaftliche Brexit endgültig volllzogen. Trotz Erleichterung durch das Brexit-Abkommen wird sich die Abwicklung der Geschäfte mit dem Grobritannien erheblich ändern.

Kurz vor Ende der Übergangsphase wurde noch am 24. Dezember 2020 eine Einigung zwischen den britischen und europäischen Verhandlungsteams erzielt. Damit wurde sowohl für die britische als auch für die bayerische Wirtschaft das Schlimmste verhindert. Nach Zustimmung durch die 27 Mitgliedstaaten und das britische Parlament wird das Abkommen am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft treten, bis das Europäische Parlament die notwendige Ratifizierung vor dem 28. Februar 2021 nachholen kann.

Das Abkommen bedeutet allerdings nicht, dass alles beim Alten bleibt. Denn zollfreier Warenverkehr ohne quotas unterbindet nur eine der unzähligen Hürden, die mit dem Handel mit einem Drittland zu rechnen sind.

Viele Mythen in Zusammenhang mit einem Brexit-Abkommen sind leider entstanden. Einige Aspekte, die dabei zur Verwirrung führen können, sind beispielsweise:

  • Präferenzursprung von Waren aus anderen Drittländern, vor allem für Ware die über die EU in das VK gelangen und umgekehrt.
  • Mehrkosten durch den Brexit betrifft nicht nur Zollabgaben, zukünftig sind u.a. auch Kosten für Präferenznachweise vorgesehen.
  • Zolldienstleister übernehmen nicht alles, die Beantragung von Registrierungen, Genehmigungen, Lizenzen, Zertifikaten, Zeugnissen und so weiter werden nicht unbedingt durch diese übernommen.
  • Lieferanten und/oder Kunden übernehmen nicht alle Zollformalitäten, je nach dem welche vertragliche Grundlage vorliegt, stehen EU-Unternehmen weiterhin in der Pflicht. Stichwort: Incoterms.
  • Produktzulassungen, obwohl einige Vereinfachungen, wie z.B für medizinische Geräte, im Abkommen vorgesehen sind, werden ab 2021 nur Zulassungen von in der EU akkreditierten Stellen für CE-Kennzeichung anerkannt.

Eine umfassende Umorientierung der Geschäftsabwicklung und die damit verbundenen Störungen, sind wohl unvermeidlich. Wir begleiten natürlich weiterhin unsere Mitgliedsunternehmen durch unser umfassendes Beratungsangebot.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Brexit-Seite, wo Sie auch ein Kontaktformular für Ihre Fragen bezüglich des Brexit finden. Zudem haben wir auch unsere Brexit und Zoll-Rubrik aktualisiert!