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Lieferkettensorgfaltspflichten - Verschärfte Ansage der EU

München (Dezember 2022) - Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist noch nicht in Kraft, da plant die Europäische Kommission bereits eine EU-weite Regelung, die den deutschen Vorstoß deutlich verschärfen würde. Was auf Unternehmen laut Entwurf zukommt. Der Text von Gabriele Lüke erschien erstmalig in der Ausgabe 06/2022 des Magazins der IHK München.

Die Lieferkette zu managen – diese Aufgabe entwickelt sich für Unternehmen zu einer immer komplexeren Herausforderung. Nicht nur Ereignisse wie die Coronapandemie, der Krieg in der Ukraine oder auch ungelöschte Frachtschiffe wegen Fachkräftemangels in den Häfen beeinträchtigen Einkauf und Lieferungen massiv. Zudem müssen sich die Betriebe mit neuen gesetzlichen Vorschriften zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfalt in der Lieferkette auseinandersetzen.

Schärfere EU-Richtlinie in der Diskussion

2023 tritt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft; parallel dazu diskutiert die EU eine – deutlich schärfere – Richtlinie zum selben Thema. »Den Unternehmen wird derzeit viel Flexibilität und Anpassung abgefordert«, sagt Henrike Purtik, Expertin der IHK für München und Oberbayern. »Wenn sie ihre Lieferketten jetzt nach LkSG überprüfen, sollten sie gleich die EU-Richtlinie im Blick haben.«

Strenge Vorgaben geplant

Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (»Directive on corporate sustainability due diligence«) datiert vom 23. Februar 2022. Nun folgt die Diskussion im Europäischen Parlament und Rat. Nach der Einigung, die aktuell um die Jahreswende 2022/2023 erwartet wird, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Diese Vorgaben sind derzeit geplant:

  1. Betroffen sind laut Entwurf Unternehmen ab 500 Beschäftigten (nicht wie im LkSG ab 1.000) sowie mit einem weltweiten Jahresumsatz ab 150 Millionen Euro. In Hochrisikosektoren – das sind unter anderen Textilien, Leder, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Lebensmittel und Rohstoffe – sollen die Regeln bereits für Betriebe ab 250 Mitarbeitern bei einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro gelten. Rund 13.000 europäische und 4.000 ausländische Unternehmen mit Sitz in der EU wären nach EU-Angaben von diesen Regelungen direkt betroffen, das ist etwa ein Prozent aller Firmen in Europa.
  2. Sorgfaltspflichten sollen nicht nur für die eigene Geschäftstätigkeit und die der Tochtergesellschaften gelten, sondern auch für etablierte direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Als etabliert gilt dabei eine Geschäftspartnerschaft, wenn sie wesentlich, intensiv und dauerhaft ist.
  3. Neben dem Schutz der Menschenrechte zählt die EU in größerem Umfang auch den Umweltschutz zu den Sorgfaltspflichten. Unter anderem sollen die Geschäftsleitungen ihre Strategie so ausrichten, dass sie zur Einhaltung des 1,5-Grad-Klimaziels beiträgt.
  4. Die Sorgfaltspflichten sollen integraler Bestandteil der gesamten Geschäftstätigkeit von Firmen werden. Dazu bringt die EU eine besondere »Directors‘ duty of care« ins Spiel, die von Geschäftsleitungen verlangt, die Lieferkettenpflichten adäquat umzusetzen und zu überwachen. Versäumen sie dies, sollen die bereits bestehenden nationalen Rechtsvorschriften, die bei der Verletzung von Geschäftsleitungspflichten zum Tragen kommen, analog auch auf die Lieferkettenpflichten angewandt werden können.
  5. Es ist eine verwaltungs- wie zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten vorgesehen: Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden können gegenüber dem die Pflichten verletzenden Unternehmen Schadenersatzansprüche geltend machen.
  6. Multistakeholder- oder Brancheninitiativen sollen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten eine Rolle spielen.

Vorteil EU-weiter Ansatz

Die Juristen André Depping (51) und Daniel Walden (48) von der Münchner Wirtschaftskanzlei Advant Beiten sehen in dem EU-weiten Ansatz zunächst Vorteile: »Es entsteht mehr Wettbewerbsgleichheit, bislang waren die deutschen Unternehmen durch den deutschen LkSG-Alleingang einseitig belastet.« Zudem orientiere sich der Richtlinienentwurf stringenter an den internationalen Vorgaben der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte und sei somit weltweit kompatibler.

Nachteil nationale Umsetzung

Was die Vorteile jedoch trübt: »Eine Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Dabei kann es zu erheblichen Unterschieden – und damit wieder zu Ungleichheit kommen.«

Auch inhaltlich sehen die Anwälte einige Herausforderungen für die Wirtschaft: Die größte sei neben den erweiterten Umweltpflichten und Haftungsansprüchen, dass die von der Richtlinie betroffenen Firmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei ihren etablierten Geschäftspartnern, also auch bei indirekten Zulieferern nachverfolgen müssen. »Damit nimmt die EU sie für Verstöße in die Verantwortung, die außerhalb ihres direkten Einflussbereichs liegen«, kritisieren die Juristen.

Durchreichen der Sorgfaltspflichten befürchtet

Es sei davon auszugehen, dass die gesetzlich betroffenen Betriebe die Umsetzung und Kontrolle der Sorgfaltspflichten durch entsprechende Vertragsgestaltung an ihre direkten Zulieferer durchreichen, diese in Regress nehmen oder ihnen Aufträge entziehen, sollten sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen oder sollte es zum Haftungsfall kommen. »Ob solche Vertragsklauseln tragfähig sind, werden dann die Gerichte entscheiden. Neben vom Gesetz direkt Betroffenen sollten sich daher auch ihre Zulieferer von der Richtlinie angesprochen fühlen und sich vorbereiten«, sagen die Experten. »Sicherheit für alle direkt wie indirekt Betroffenen schaffen würde auch, wenn das Engagement in anerkannten Multistakeholder-Initiativen als Freischein, als Safe-Harbor-Lösung anerkannt wird. Hier sollte die EU nachschärfen.«

Weit mehr Unternehmen betroffen

Unterm Strich dürften weit mehr Unternehmen betroffen sein, als die EU vorrechnet. Tatsächlich verzeichnen viele Zulieferer bereits steigende Anforderungen seitens ihrer (Groß-)Kunden, beobachtet IHK-Fachfrau Purtik. Die IHK setzt sich dafür ein, dass die Richtlinie für alle Unternehmen praktikabel bleibt und weder direkt Betroffene noch Zulieferer unverhältnismäßig belastet. Denn ein wirksames Lieferkettengesetz erfordert Praxistauglichkeit.

Auch wenn die Richtlinie noch nicht finalisiert ist – Kersten Stöbe (63), Geschäftsführer der MESSTEC Power Converter GmbH in Penzberg, nimmt sie prophylaktisch schon jetzt sehr ernst. Er steht mit 30 Mitarbeitern für die vielen kleineren Unternehmen, die zwar nicht direkt, als etablierter Zulieferer aber doch indirekt mitbetroffen sein dürften. MESSTEC fertigt elektronische und mechanische Komponenten und Baugruppen nach individuellen Kundenvorgaben und in kleinen Losgrößen. »Wir verbauen sicherlich mehr als 20.000 verschiedene Einzelteile und Rohmaterialien. Welche davon über welche Vorprodukte zu uns gelangt sind, die dann wiederum als Basis für unsere Produkte dienen, das ist für uns nur sehr schwer nachzuvollziehen«, sagt Stöbe.

Das liegt auch an den Handelsstrukturen der Branche. Stöbes Lieferanten sind oft größere Zwischenhändler oder Broker. Sie kaufen selbst bei einer Vielzahl von Firmen ein, die auch ihrerseits wiederum von verschiedenen Betrieben beliefert werden.

Aufwendige Kontrolle

Ganz am Anfang der Kette stehen die Mineralienminen oder Betriebe, die zum Beispiel auch Altmetalle sammeln, einschmelzen und neu in Umlauf bringen. »Mit unseren direkten Lieferanten sind wir im Gespräch, fordern Zertifikate oder die Einhaltung von Verhaltensregeln ein, hier können wir auch eingreifen, wenn Menschenrechtsverletzungen bekannt werden«, erklärt Stöbe. »Wenn wir aber noch tiefer in die Lieferkette einsteigen müssten, bräuchte es doppelt so viele Mitarbeiter.«

Zertifizierung oder Safe-Harbor-Lösungen würden helfen

Was ihm Sicherheit gäbe: Wenn die EU Minen oder große Zulieferer etwa aus China, Südafrika oder Brasilien zertifizieren oder umgekehrt Negativlisten von unerwünschten Zulieferern erstellen würde. Auch eine Safe-Harbor-Lösung über Brancheninitiativen findet er richtig. »Wir halten die Richtlinie grundsätzlich für einen Beitrag zu mehr Fairness, unterstützen sie. Zugleich überfordert sie uns aber auch, so wie sie jetzt ist.«

Als nicht direkten Adressaten der Richtlinie, aber doch voll in der Verantwortung sieht sich auch Manuel Karrer (34), Bereichsleiter Beschaffung der FKT GmbH in Pförring mit rund 230 Beschäftigten. »Wir sind Zulieferer der ersten Stufe in der Automobilindustrie, haben selbst circa 500 direkte Zulieferer, die ihrerseits bei etlichen Lieferanten einkaufen – unterm Strich dürften wir es mit rund 5.000 direkten und indirekten Zulieferern zu tun haben«, rechnet Karrer vor.

Auf regionale Zulieferer setzen

Die spezielle Nische – FKT entwickelt und produziert Teile für Automobilhersteller – erlaubt es der Firma, ihre Lieferkette zu einem großen Teil selbst zu steuern. »Wir können bereits bei der Entwicklung mitbedenken, wo wir die benötigten Materialien später fair und umweltgerecht einkaufen oder produzieren lassen«, so Karrer. Dabei setzt er, wo immer es geht, auf regionale Zulieferer, die europäische Standards per se erfüllen. Die Regionalität bringt jetzt bei steigenden Energie- und Benzinpreisen zudem deutliche Kostenersparnisse, weil die Wege kurz sind.

Doch auch bei einem wichtigen Zulieferer im fernen China schaut der Beschaffungsleiter genau hin: »Wir sind regelmäßig vor Ort, gut im Gespräch und arbeiten gemeinsam immer wieder an Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. So hat unser Partner etwa Werkswohnungen gebaut, damit Wanderarbeiter sesshaft werden können.

»Auch, weil wir es als ehrbare Kaufleute so wollen«

Solche fairen Ansätze haben ihn auch für andere westliche Auftraggeber attraktiv gemacht.« Aber auch Karrer beklagt: »Die weiteren Zuliefererebenen sind deutlich schwieriger nachzuhalten. Wir können nicht jede Mine und jeden mittelbaren Betrieb kontrollieren«, sagt er. »Um auf die potenziellen EU-Vorgaben vorbereitet zu sein, haben wir uns nun Experten an Bord geholt, identifizieren proaktiv die Themenfelder, an denen wir arbeiten müssen – nicht nur wegen der Richtlinie, sondern auch, weil wir es als ehrbare Kaufleute so wollen.«

Unterstützung für Firmen

  1. Die Handlungshilfe »Nachhaltige Lieferkette«, gemeinsam von BIHK und Landesamt für Umwelt mit Pilotunternehmen entwickelt, unterstützt Firmen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
  2. Das Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung bietet kostenfrei Beratungs- und Schulungsangebote sowie verschiedene Onlinetools.

Quelle: IHK Magazin München